Seit 1.1.2024 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf klinisc-psychologische Behandlung. Das heißt alle Versicherten erhalten über die Sozialversicherung einen Kostenzuschuss.
Höhe der Zuschüsse je nach Krankenkasse:
Einzelsitzung:
ÖGK: 33.70 Euro (60 min.)
SVS: 45 Euro (50 min.)
BVAEB: 46,60 Euro (50 min.)
Auch für Familiensitzungen und Gruppensitzungen gibt es Zuschüsse!
Nach einer ärztlichen Untersuchung sind max. 10 Einheiten möglich, diese muss zwischen der ersten und der 2. Therapiesitzung bei der Psychologin, eingeholt werden. Danach kann man je nach Bedarf einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.